Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Computer Technik Weimar GmbH
für Ladenverkauf, Werkstatt-, Reparatur- und IT-Serviceleistungen
Stand: 23. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der
Computer Technik Weimar GmbH
Teichgasse 18
99423 Weimar
Deutschland
Telefon: 03643 905477
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 522177
vertreten durch die Geschäftsführer Claudia Kugel und Tobias Rocktäschel
– nachfolgend „Computer Technik Weimar“ – und ihren Kunden. Sie gelten insbesondere für den Verkauf von Hard- und Software sowie Zubehör, für individuell zusammengestellte Computersysteme, Diagnosen, Wartung, Reinigung, Reparaturen, Datenrettung, Aufrüstung, Vor-Ort-Leistungen und Fernwartung.
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Gegenüber Unternehmern gelten abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn Computer Technik Weimar ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
1. Produktdarstellungen, Preisangaben und Leistungsbeschreibungen auf der Website, in Schaufenstern oder Werbemitteln sind noch kein verbindliches Vertragsangebot, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, die Annahme eines Werkstattauftrags, die Übergabe der Ware oder den Beginn der vereinbarten Leistung durch Computer Technik Weimar zustande. Bei einem Kauf im Ladengeschäft kommt der Vertrag spätestens mit der Bezahlung oder Übergabe der Ware zustande.
3. Schriftliche Angebote von Computer Technik Weimar können innerhalb der darin genannten Frist angenommen werden. Ist keine Frist angegeben, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang angenommen werden.
4. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das Angebot, der Werkstattauftrag oder die sonstige individuelle Vereinbarung. Erweiterungen des Auftrags werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.
5. Bei individuell zusammengestellten Computersystemen werden insbesondere Einsatzzweck, Komponenten und gewünschte Ausstattung vereinbart. Technisch notwendige, gleichwertige Änderungen werden nur nach Rücksprache mit dem Kunden vorgenommen.
3. Diagnose, Kostenschätzung und Reparaturfreigabe
1. Zur Fehlersuche kann eine Diagnose erforderlich sein. Ob hierfür eine Diagnosepauschale oder eine Vergütung nach Zeitaufwand anfällt und wie hoch diese ist, wird dem Kunden bei der Abgabe und vor Auftragserteilung mitgeteilt sowie im Werkstattauftrag festgehalten. Eine vereinbarte Diagnosevergütung fällt auch an, wenn keine Reparatur beauftragt wird, eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist oder der Fehler trotz fachgerechter Prüfung nicht festgestellt werden kann.
2. Eine Kostenschätzung ist unverbindlich, sofern Computer Technik Weimar nicht ausdrücklich einen Festpreis zugesagt hat. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass eine wesentliche Überschreitung der Kostenschätzung zu erwarten ist, informiert Computer Technik Weimar den Kunden unverzüglich. Zustimmungsbedürftige Mehrarbeiten werden erst nach Freigabe ausgeführt.
3. Erteilt der Kunde keine Freigabe für zusätzliche Arbeiten oder kündigt er den Auftrag, werden die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen und verwendeten Teile nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
4. Fehler, die nur unregelmäßig auftreten oder unter den vorhandenen Prüfbedingungen nicht reproduzierbar sind, können eine weitergehende Diagnose erforderlich machen. Computer Technik Weimar informiert den Kunden, bevor dadurch zusätzliche, nicht bereits freigegebene Kosten entstehen.
4. Mitwirkung des Kunden
1. Der Kunde stellt alle Informationen, Geräte, Zubehörteile, Zugangsdaten und Freigaben bereit, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind. Zugangsdaten sollen möglichst nur für die Dauer des Auftrags eingerichtet und anschließend geändert werden.
2. Der Kunde teilt Computer Technik Weimar bekannte Schäden, Flüssigkeitskontakt, bereits vorgenommene Reparaturversuche, Verschlüsselungen und sonstige Umstände mit, die für Diagnose oder Bearbeitung erheblich sein können.
3. Soweit es ihm möglich und zumutbar ist, erstellt der Kunde vor Beginn der Arbeiten eine aktuelle Sicherung seiner Daten. Nicht benötigte externe Datenträger, Speicherkarten und Zubehörteile sollen nicht mit abgegeben werden. Das Unterlassen einer Datensicherung führt nicht zu einem pauschalen Ausschluss gesetzlicher Ansprüche.
4. Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung des Geräts, der darauf gespeicherten Daten und der bereitgestellten Software berechtigt ist. Er stellt Computer Technik Weimar von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit er eine Verletzung dieser Pflicht zu vertreten hat.
5. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Gesetzliche Rechte von Computer Technik Weimar wegen unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.
5. Datenrettung und Arbeiten an Datenträgern
1. Bei Datenrettungsaufträgen schuldet Computer Technik Weimar die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, jedoch keinen bestimmten Rettungserfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich zugesagt wurde. Ob und in welchem Umfang Daten wiederhergestellt werden können, hängt insbesondere vom Zustand des Datenträgers und bereits eingetretenen Schäden ab.
2. Maßnahmen, die einen Datenträger verändern, öffnen oder weiter belasten können, werden – soweit sie nicht bereits eindeutig vom Auftrag umfasst sind – vor ihrer Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.
3. Gerettete Daten werden auf einem vereinbarten Zielmedium bereitgestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die bereitgestellten Daten zeitnah auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen und anschließend selbst dauerhaft zu sichern.
6. Fernwartung und Vor-Ort-Leistungen
1. Fernwartung erfolgt nur nach Vereinbarung und mit Freigabe des Kunden. Der Kunde kann die Sitzung grundsätzlich am Bildschirm verfolgen und jederzeit beenden. Für die Fernwartung muss eine geeignete Internetverbindung vorhanden sein.
2. Der Kunde sorgt dafür, dass während der Fernwartung nicht benötigte vertrauliche Inhalte geschlossen sind. Werden Zugangsdaten benötigt, gelten die Hinweise in Ziffer 4 Absatz 1.
3. Bei Vor-Ort-Terminen stellt der Kunde den notwendigen Zugang zu den betroffenen Geräten und Räumen sicher. Vereinbarte Anfahrts-, Arbeits- und gegebenenfalls Parkkosten werden vor Auftragserteilung mitgeteilt.
7. Preise und Zahlung
1. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn dies eindeutig gekennzeichnet ist.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis bei Übergabe der Ware und die Vergütung für Werkstatt- oder Serviceleistungen bei Abnahme beziehungsweise Rückgabe des Geräts fällig.
3. Bei individuell beschafften Komponenten, Sonderbestellungen, individuell zusammengestellten Computersystemen oder Leistungen mit hohem Materialaufwand kann Computer Technik Weimar eine angemessene Anzahlung oder Vorkasse vereinbaren.
4. Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
5. Es gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug. Der Kunde kann mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden, insbesondere wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
8. Termine und Teilleistungen
1. Leistungs- und Bereitstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Computer Technik Weimar informiert den Kunden über absehbare Verzögerungen.
2. Verzögerungen durch ausstehende Freigaben, fehlende Mitwirkung des Kunden oder nicht rechtzeitig verfügbare Ersatzteile, die Computer Technik Weimar nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
3. Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden sinnvoll nutzbar und unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.
9. Eigentumsvorbehalt
1. Von Computer Technik Weimar gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum der Computer Technik Weimar GmbH.
2. Der Kunde hat Computer Technik Weimar unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zugreifen oder diese pfänden.
10. Abnahme, Rückgabe und nicht abgeholte Geräte
1. Soweit eine Werkleistung abzunehmen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
2. Computer Technik Weimar informiert den Kunden, sobald ein Gerät abgeholt werden kann. Der Kunde wird gebeten, es innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Mitteilung abzuholen, sofern kein anderer Termin vereinbart wurde.
3. Holt der Kunde das Gerät trotz Fälligkeit und einer weiteren Aufforderung mit angemessener Frist nicht ab, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Annahmeverzug und das gesetzliche Unternehmerpfandrecht. Lagerkosten können als nachweisbarer Verzugsschaden oder aufgrund einer zuvor wirksam und transparent vereinbarten Lagerpauschale verlangt werden. Bei einer Pauschale bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
4. Sind seit der Abholaufforderung mindestens sechs Monate vergangen, darf Computer Technik Weimar ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht wegen fälliger Forderungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verwerten. Die Verwertung wird dem Kunden beziehungsweise Eigentümer zuvor gesondert angedroht; dabei werden die offene Forderung bezeichnet und die gesetzliche Wartefrist eingehalten. Der erzielte Erlös wird nach den gesetzlichen Vorschriften auf die gesicherten Forderungen und zulässigen Kosten angerechnet. Ein verbleibender Überschuss steht dem Eigentümer zu.
5. Der bloße Ablauf der sechs Monate führt weder zu einem Eigentumsübergang auf Computer Technik Weimar noch zu einem Recht, das Gerät frei zu verkaufen oder zu entsorgen.
11. Mängelrechte bei Waren und Werkstattleistungen
1. Für Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Kaufrechts. Für Reparaturen und andere Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts.
2. Bei einem berechtigten Mangel ist Computer Technik Weimar zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen und für den Kunden zumutbar ist. Die weiteren gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere auf Minderung, Rücktritt und Schadensersatz, bleiben unberührt.
3. Herstellergarantien oder sonstige freiwillige Garantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein. Inhalt und Umfang richten sich nach der jeweiligen Garantieerklärung.
4. Kein Mangel der Leistung von Computer Technik Weimar liegt vor, soweit eine Störung nachweislich durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, eine nach Übergabe vorgenommene Veränderung, nicht kompatibles Zubehör oder einen nicht von Computer Technik Weimar zu vertretenden äußeren Einfluss verursacht wurde. Der Kunde verliert seine gesetzlichen Rechte nicht allein deshalb, weil ein Gerät später von ihm oder einem Dritten geöffnet oder bearbeitet wurde; maßgeblich ist, ob dies für den geltend gemachten Mangel ursächlich war.
5. Für vom Kunden bereitgestellte Teile übernimmt Computer Technik Weimar keine Verantwortung für deren Beschaffenheit, Eignung oder Kompatibilität, sofern Computer Technik Weimar diese Umstände nicht kannte oder erkennen musste. Die Haftung für eine fehlerhafte Montage durch Computer Technik Weimar bleibt unberührt.
6. Gegenüber Unternehmern bleiben die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 Handelsgesetzbuch unberührt, soweit sie anwendbar sind.
12. Haftung
1. Computer Technik Weimar haftet unbeschränkt
– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
– bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
– bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
– im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Computer Technik Weimar auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung von Computer Technik Weimar bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei einer dem Risiko angemessenen, regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 und lässt die gesetzlichen Beweislastregeln unberührt.
5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Organe, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen von Computer Technik Weimar.
13. Software, Lizenzen und Updates
1. Für Software gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
2. Der Kunde stellt benötigte Lizenznachweise und Zugangsdaten bereit. Computer Technik Weimar installiert oder vervielfältigt Software nur, wenn eine entsprechende Berechtigung vorliegt.
3. Laufende Aktualisierungen, Wartung, Überwachung oder dauerhafte Funktionsfähigkeit von Software und Onlinediensten sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Aktualisierungspflichten für Waren mit digitalen Elementen und digitale Produkte bleiben unberührt.
14. Vertragsschluss im Ladengeschäft
1. Computer Technik Weimar betreibt über die Website keinen Onlinehandel und bietet keinen regulären Versand an. Produkt- und Leistungsdarstellungen auf der Website dienen der Information und stellen keine unmittelbare Bestellmöglichkeit dar.
2. Für Verträge, die ausschließlich im Ladengeschäft geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Freiwillige Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten werden im Einzelfall vereinbart und lassen gesetzliche Mängelrechte unberührt.
3. Sollte ausnahmsweise ein Verbrauchervertrag ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume von Computer Technik Weimar geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht. Die erforderlichen Verbraucherinformationen werden in diesem Fall gesondert bereitgestellt.
15. Datenschutz
Computer Technik Weimar verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten, insbesondere zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung und den bei Auftragserteilung bereitgestellten Datenschutzhinweisen. Diese AGB ersetzen keine datenschutzrechtlichen Informationen.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Die Computer Technik Weimar GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Weimar Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
18. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.